Veranstaltungsordnung Moonlight Xperience

Inkrafttretungsdatum: [01.10.2025]

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

Veranstalter der Events ist Moonlight Xperience, mit Sitz in [Adresse], USt-IdNr.: […], E-Mail: kontakt@moonlightxperience.com.

Diese Ordnung gilt für alle von Moonlight Xperience organisierten Veranstaltungen, einschließlich Candle Xperience, Castle Xperience, Botanic Xperience, Light Xperience sowie Private Xperience.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als Zustimmung zu dieser Veranstaltungsordnung.

§ 2. Tickets, Einladungen und Zugang

Das Ticket oder die Einladung ist ein personalisierter, nicht übertragbarer Nachweis für den Zutritt.

Der Eintritt ist nur mit einem gültigen Ticket oder einer gültigen Einladung möglich. Ungültige, gestohlene oder aus nicht autorisierten Quellen erworbene Tickets sind nicht zulässig.

Ein Ticket ist vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, außer im Falle von:

  • Absage der Veranstaltung,

  • Änderung des Datums, Ortes oder einer Zeitverschiebung von mehr als 60 Minuten.

§ 3. Änderungen und Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen im Programm, in der Zeit, im Ort oder in der künstlerischen Besetzung ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung des Ticketwerts, ohne zusätzliche Entschädigung.

§ 4. Sicherheit und Verhalten

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheits-, Brandschutz- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Anweisungen des Personals und des Sicherheitsdienstes zu befolgen.

Es ist verboten, auf das Veranstaltungsgelände folgende Gegenstände mitzubringen:
Waffen, Alkohol, Drogen, scharfe Gegenstände, Drohnen, Regenschirme mit spitzen Enden, Fahrräder, E-Scooter, Rollschuhe, große Taschen (größer als A3) und ähnliche Objekte.

Das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters vorliegt.

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen stehen, sich aggressiv verhalten oder eine Gefahr darstellen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets des Geländes verwiesen werden.

§ 5. Altersbeschränkungen

Die meisten Veranstaltungen sind für volljährige Personen bestimmt.
Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung und Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.

Kinder unter 6 Jahren dürfen kostenlos teilnehmen, wenn sie von einem Erwachsenen mit eigenem Ticket begleitet werden (maximal ein Kind pro Erwachsener, ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz).

§ 6. Bildaufnahmen und Verwendung des Abbilds

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Bild unentgeltlich in Foto- und Videoaufnahmen verwendet werden darf, die von Moonlight Xperience zu Promotions- und Marketingzwecken genutzt werden.

Aufnahmen und Fotos dürfen während der Veranstaltung vom Veranstalter oder von autorisierten Personen angefertigt werden.

§ 7. Reklamationen

Reklamationen sind schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Veranstaltung einzureichen.
Sie müssen die Daten des Teilnehmers, den Grund der Reklamation und das gewünschte Ergebnis enthalten.

Der Veranstalter beantwortet Reklamationen innerhalb von 14 Werktagen.

§ 8. Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte, verlorene oder unbeaufsichtigte Gegenstände sowie für Vorfälle, die durch Dritte verursacht werden.

Der Teilnehmer haftet für sein eigenes Verhalten sowie für Schäden, die er dem Veranstalter oder anderen Teilnehmern zufügt.

§ 9. Höhere Gewalt

Der Veranstalter haftet nicht für Ereignisse, die durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Naturkatastrophen, behördliche Entscheidungen, Epidemien oder andere zum Zeitpunkt der Ankündigung nicht vorhersehbare Umstände.

In solchen Fällen erfolgt die Rückerstattung des Ticketwerts ohne weitere Ansprüche.

§ 10. Schlussbestimmungen

Diese Veranstaltungsordnung ist auf der Website des Events sowie an Verkaufs- und Informationsstellen verfügbar.

Der Veranstalter kann die Ordnung ändern, wenn dies durch gesetzliche Änderungen, betriebliche Erfordernisse, Textkorrekturen oder zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer notwendig ist.
Über alle Änderungen werden die Teilnehmer auf der Website des Veranstalters informiert.

In Angelegenheiten, die durch diese Ordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, einschließlich des Zivilgesetzbuchs, des Gesetzes über die Sicherheit von Massenveranstaltungen und der Vorschriften über den Schutz von Personen und Eigentum.

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