Veranstaltungsordnung des Veranstalters

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Veranstaltungsordnung (nachfolgend: „Ordnung“) wurde auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes vom 20. März 2009 über die Sicherheit von Massenveranstaltungen (GBl. 2023, Pos. 616) sowie anderer Rechtsakte über die Organisation kultureller, künstlerischer und Unterhaltungsveranstaltungen erstellt.

Die Ordnung legt die Teilnahmebedingungen an der künstlerischen Veranstaltung (nachfolgend: „Veranstaltung“) fest, die von [Name des Veranstalters, Registrierungsdaten, Sitzadresse] (nachfolgend: „Veranstalter“) organisiert wird.

Zweck dieser Ordnung ist es, die Sicherheit, den Komfort und den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten sowie die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer (nachfolgend: „Teilnehmer“) zu regeln.

Jeder Teilnehmer, der an der Veranstaltung teilnimmt, ist verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten. Der Erwerb eines Tickets oder eines anderen zur Teilnahme berechtigenden Dokuments gilt als Zustimmung zu deren Bestimmungen.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Zutritt zur Veranstaltung haben nur Personen, die ein gültiges Eintrittsticket oder ein anderes vom Veranstalter ausgestelltes Dokument besitzen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, beim Betreten des Veranstaltungsgeländes einen gültigen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung vorzulegen.

Das Ticket ist bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und berechtigt ausschließlich zum einmaligen Eintritt.

Bei Veranstaltungen mit unnummerierten Plätzen gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Der Veranstalter garantiert nicht, dass Plätze nebeneinander verfügbar sind.

Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich über vom Veranstalter autorisierte Verkaufsstellen.

Der Weiterverkauf von Tickets zu gewerblichen Zwecken sowie deren Nutzung zu Werbe-, Promotions- oder Gewinnspielzwecken ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

Teilnahmealter:
– allgemeine Veranstaltungen: ab 8 Jahren; Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit eigenem Ticket,
– Veranstaltungen mit der Kennzeichnung „18+“: nur für volljährige Personen.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Erwerb eines Tickets aus einer nicht autorisierten Quelle den Zutritt verweigert werden kann.

§ 3 Sicherheit und Ordnungsregeln

Der Veranstalter ist für die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände verantwortlich.

Es ist verboten, folgende Gegenstände auf das Gelände zu bringen: Waffen, scharfe oder gefährliche Gegenstände, Spreng- und Pyrotechnikmaterialien, alkoholische Getränke sowie Flüssigkeiten in Glas- oder Metallbehältern, Betäubungsmittel, psychotrope oder ähnliche Substanzen.

Der Veranstalter oder der Sicherheitsdienst kann Personen den Zutritt verweigern, die:
– die Identitäts- oder Taschenkontrolle verweigern,
– unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
– sich aggressiv, provokativ oder bedrohlich verhalten,
– oder für die ein Verbot der Teilnahme an Massenveranstaltungen besteht.

Personen, denen der Zutritt verweigert oder das Verlassen des Geländes angeordnet wurde, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder sonstige Ansprüche.

Jegliche kommerzielle, werbliche oder promotionale Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die von den Teilnehmern auf das Gelände mitgebracht werden.

Teilnehmer sind verpflichtet, Ordnung zu halten, das Eigentum zu respektieren und den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung erhöhter Lärmpegel sowie Lichteffekte auftreten können, die Unbehagen verursachen können.

§ 4 Änderungen und Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder Termin, Ort oder Programm zu ändern, falls Gründe außerhalb seines Einflussbereichs vorliegen, insbesondere: ungünstige Wetterbedingungen, Krankheit von Künstlern, behördliche Entscheidungen, höhere Gewalt oder die Notwendigkeit, die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.

Bei einer Termin- oder Ortsänderung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises gemäß den vom Veranstalter und den autorisierten Verkaufsstellen festgelegten Bedingungen.

§ 5 Reklamationen

Reklamationen bezüglich der Veranstaltung können schriftlich an folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: [biuro@moonlightxperience.pl].

Die Reklamation sollte enthalten: Name, Vorname, E-Mail-Adresse des Teilnehmers, Ticketnummer sowie eine Beschreibung des Vorfalls, der Grundlage der Reklamation ist.

Der Veranstalter bearbeitet Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang.

§ 6 Datenschutz und Bildrechte

Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist der Veranstalter.
Die Daten werden verarbeitet, um den Teilnahmevertrag an der Veranstaltung zu erfüllen, die Sicherheit zu gewährleisten, Reklamationen zu bearbeiten sowie etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO).

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Bild unentgeltlich in Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung festgehalten und zu Promotions- und Marketingzwecken des Veranstalters veröffentlicht wird.

§ 7 Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Ordnung zu ändern, falls:
– gesetzliche Vorschriften geändert werden,
– die Sicherheit oder der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung dies erfordern,
– organisatorische Änderungen außerhalb des Einflusses des Veranstalters notwendig werden.

In nicht durch diese Ordnung geregelten Angelegenheiten gelten die entsprechenden Bestimmungen des polnischen Rechts.

Die Ordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters in Kraft und gilt für den gesamten Zeitraum der Organisation der Veranstaltung.

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